Formulare und Downloads der Kraftwerk Haim KG
Wenn Sie ein Haus bauen, umbauen oder erweitern und somit den entsprechenden Anschluss (auch für den provisorischen Bauanschluss) benötigen, finden Sie hier die nötigen Formulare. Diese Formulare sind auch bei Änderungen am Hausanschluss auszufüllen. Nach Eingang des Antrages meldet sich der zuständige Techniker innerhalb der nächsten Tage bei Ihnen, um die Details abzuklären.
Nach Fertigstellung der Installationsarbeiten wird von Ihrem ausführenden Elektrounternehmen die unterzeichnete Fertigmeldung an uns übermittelt. Sobald die Fertigmeldung bei uns eingelangt ist, werden von uns umgehend die Stromzähler montiert.
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Sind Sie rund um die Uhr erreichbar?
Ja, wir sind rund um die Uhr erreichbar. Sämtliche Anlagen werden durch die zentrale Warte 24 Stunden überwacht, um bei Abweichungen vom Normalbetrieb schnell reagieren zu können.
NOTDIENSTHOTLINE: +43 5224 52 480 -
Ich benötige einen Stromanschluss, was ist zu tun?
Bei der Bauverhandlung übergibt Ihnen unser Techniker ein Netzzugangsanfrage-Formular. Dieses Formular füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Elektriker aus und retournieren es an uns. Falls in Ihrer Anlage elektrische Betriebsmittel zum Einsatz kommen, welche die Bedingungen der TAEV Teil III nicht einhalten, ist zusätzlich das Datenblatt Netzrückwirkungen auszufüllen und der Netzzugangsanfrage beizulegen.Anschließend erhalten Sie von uns eine Aufstellung der Anschlusskosten, welcher ein Bestellformular beiliegt. Dieses Formular retournieren Sie an uns und wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung. Nach Fertigstellung der Installationsarbeiten wird von Ihrem ausführenden Elektrounternehmen die unterzeichnete Fertigmeldung an uns übermittelt. Sobald die Fertigmeldung bei uns eingelangt ist, werden von uns umgehend die Stromzähler montiert.
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Wie kann ich meinen Strom an- bzw. abmelden?
Auf unserer Homepage finden Sie unter der Rubrik Strom/An-Abmeldungen sämtliche Formulare als Download.
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Fallen bei einer An- bzw. Abmeldung Kosten für mich an?
Nein. Bei der An- bzw. Abmeldung fallen für Sie keine Kosten an!
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Wie sieht es mit den Vertragslaufzeiten aus?
Der Liefervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer 2-monatigen Frist jeweils zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Bei Übersiedelung bzw. Umzug wird der Liefervertrag mit dem Auszugsdatum beendet.
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Auf der Stromabrechnung werden viele Abkürzungen verwendet, was bedeuten diese?
Zu den Erklärungen der Abkürzungen bitten wir Sie, den unten angeführten Download Rechnungserklärungen.pdf zu öffnen.
Anschließend bewegen Sie einfach Ihre Maus auf die gelben Markierungen. -
Wie errechnet sich meine monatliche Stromteilzahlung und warum wird diese auf 11 Teilbeträge aufgeteilt?
Grundsätzlich werden Teilzahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum anteilig mit den aktuellen Strompreisen berechnet. Es sind nur 11 Beträge vorgesehen, da im 12. Monat (März) die Jahresabrechnung durchgeführt wird.
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Sind Änderungen meiner Akontozahlung jederzeit möglich?
Ja. Wenden Sie sich telefonisch an unser Kundenbüro unter Tel. +43 5224 524800.
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Welches Energieprodukt ist das Richtige für mich?
Welches Produkt für Sie am meisten Vorteile bringt, hängt einerseits von den vorhandenen zählertechnischen Einrichtungen und andererseits von Ihren Verbrauchsgewohnheiten ab. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter im Kundenbüro.
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Ist ein Tarifwechsel jederzeit möglich?
Grundsätzlich ist der Wechsel von einem FAIRPLUS-Produkt zu einem anderen für Privatkunden möglich, sofern die zählertechnischen Voraussetzungen vorliegen bzw. geschaffen werden. Unsere Mitarbeiter in unserem Kundenbüro informieren Sie gerne.
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Wie setzt sich der Strompreis in Österreich zusammen?
Der Strompreis in Österreich setzt sich zu etwa je einem Drittel aus Energie, Netznutzung und Steuern bzw. Abgaben zusammen.
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Welche Möglichkeiten bietet der liberalisierte Strommarkt in Österreich?
Liberalisierung des Strommarktes
Am 01.10.2001 wurde der Strommarkt liberalisiert, seit diesem Zeitpunkt sind für die Stromlieferung ein Netznutzungsvertrag und ein Energieliefervertrag notwendig. Dies heißt für den Endkunden, der den ENERGIE-Lieferanten wechseln möchte, dass der Kunde dann zwei Verträge bekommt. Einmal mit dem jeweiligem Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag und mit dem Energielieferanten einen Energieliefervertrag. Der Strompreis unterteilt sich dementsprechend in Netzkosten und Energiepreis, wobei beide als Berechnungsgrundlage den Verbrauch in Kilowattstunden haben. Die preisliche Aufteilung zwischen Netz und Energie beträgt ca. ein Drittel für das Netz und ein Drittel für die Energie. Das dritte Drittel setzt sich aus Steuern und Abgaben zusammen.
Zu beachtenBei "Türgeschäften" die Unterlagen oder das Angebot aushändigen lassen, um diese in Ruhe zu prüfen. Keinesfalls eine übereilte Unterschrift leisten. Bei Unklarheiten können Sie auch die Kraftwerk Haim KG kontaktieren und wir erklären Ihnen die Angaben des Fremdlieferanten. Lassen Sie sich immer einen Ausweis, Bestätigung etc. zeigen, aus dem klar zu ersehen ist, für welches Unternehmen der Verkäufer tätig ist.
KündigungSollten Sie von einem anderen Energielieferanten Ihre Energie beziehen und wieder zu uns zurückwechseln wollen, so übernehmen wir für Sie die Kündigung bei Ihrem Energielieferanten. Für diesen Zweck benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, die Sie bei uns vor Ort unterschreiben können.